Vom Erhalten und Abgeben des Führerscheins
Brementhaler Str. - 24.08.2017Ein 19 Jahre alter Autofahrer rückte in der Nacht
von Mittwoch auf Donnerstag in den Fokus der Polizei.
Der Mann befuhr gegen 02:25 Uhr die
Brementhaler Straße in
Hasenfeld. Hier wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Das
Ergebnis: der Fahranfänger stand mit 1,42 Promille deutlich unter dem
Einfluss von Alkohol. Damit stand nicht nur die Entnahme einer
Blutprobe an, sondern auch die Abgabe des Führerscheins. Den
beschlagnahmten die Beamten umgehend.
Die Polizei warnt davor, unter Alkoholeinfluss oder dem anderer
berauschender Mittel am Straßen- beziehungsweise Fahrzeugverkehr
teilzunehmen: Sie bringen hierdurch sich und andere in Gefahr!
Unabhängig davon gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder wenn sie
unter 21 Jahren alt sind die Null-Promille Grenze. Ein Verstoß gegen
diese verlängert die Probephase um zwei Jahre. Unter Umständen ist
auch mit einem kostenpflichtigen Aufbauseminar zu rechnen, unabhängig
von der Geldbuße und den Punkten in Flensburg.
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Polizei Düren
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